Datenschutz für Ärzte

Ärzte unterliegen in Deutschland neben der ärztlichen Schweigepflicht auch dem Datenschutz. Für die Weitergabe von Krankenunterlagen ist der behandelnde Arzt verpflichtet, sich zuvor eine schriftliche Genehmigung des Patienten einzuholen. Diese Datenschutz- Regelung bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf die Krankenkartei bzw. die Krankenunterlagen sonder bezieht sich ebenso auf Unterlagen, die dem Zweck der Forschung dienen. Neben den Bestimmungen des Datenschutz, unterliegen Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht. Die ärztliche Schweigepflicht besteht grundsätzlich gegenüber jedem Dritten. Auch wenn ein Patient stirbt, unterliegen seine Daten der Schweigepflicht. In einigen Fällen, gibt es Ausnahmen bei denen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird. Dies sind z.B. eine Entbindung der Schweigepflicht, bei der Übergabe eines Patienten an einen anderen Arzt und einige weitere Gründe wie z.B. bei Ermittlungsverfahren.